Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschluss-fassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind u.a. die Führung des Inventarverzeichnisses, die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie die Ausstattung der Diensträume, die Anerkennung der Jahresrechnung, der Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen, die Beantragung von Zuschüssen, die Beratung und der Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen oder die Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen.
Es gibt also vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.
Die Kirchenverwaltung besteht in der Regel aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder ist von der Zahl der Pfarreiangehörigen abhängig.
Welche Pflichten haben die Mitglieder einer Kirchenverwaltung?
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind zu Beginn der Amtszeit durch den Kirchenverwaltungsvorstand auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Wahrung der Verschwiegenheit (in Personal-angelegenheiten, Steuergeheimnis, kirchliches Meldewesen, Datenschutz) per Handschlag zu verpflichten.
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Aufgabe des Kirchenpflegers besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.
Der Kirchenverwaltungsvorstand lädt die Mitglieder der Kirchenverwaltung zu den Sitzungen ein, so oft es die Aufgaben erfordern, mindestens allerdings zweimal im Jahr. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig.
Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. Die Kirchenverwaltung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Die Kirchenverwaltung dient der Verwaltung der Kirchenstiftung. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer maßgeblich bei der Seelsorge sowie pastoralen und liturgischen Aufgaben. Es handelt sich um jeweils eigenständige Gremien. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören.