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Aufgaben Pfarrgemeinderat

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium und wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt. Die Pfarrgemeinderatsmitglieder können als gewählte Vertreter der Pfarrei mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Er trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit.

In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Pfarrgemeinderäte?

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Welche Bedeutung haben die Pfarrgemeinderäte für die Zukunft der Kirche?

Eine sehr große. Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen. Jedes einzelne PGR-Mitglied repräsentiert auch einen Teil der Gemeinde. Im Gremium soll sich daher auch einer Querschnitt durch die Gemeinde wiederspiegeln.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Die Zahl der Mitglieder ist von der Anzahl der Pfarrangehörigen abhängig. Die einzelnen Mitglieder werden in unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt. Es können auch Mitglieder hinzuberufen werden. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer und die sonstigen Pastoralen Mitarbeiter/innen.